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Deutsche ReichsgrĂŒndung
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Als deutsche ReichsgrĂŒndung wird die Gesamtheit der politischen, militĂ€rischen und wirtschaftlichen Prozesse bezeichnet, die zur Konstituierung des Deutschen Kaiserreichs im Jahr 1871 und damit zur Entstehung des modernen deutschen Nationalstaats fĂŒhrten.

Der Abschluss dieser Prozesse in Form der kleindeutschen Lösung unter FĂŒhrung Preußens und unter Ausschluss Österreichs war eine Folge des im Deutschen Zollverein bereits weitgehend vollzogenen wirtschaftlichen Zusammenschlusses sowie der Einigungskriege und des gemeinsamen Sieges des von Preußen gefĂŒhrten MilitĂ€rbĂŒndnisses der deutschen Staaten im Deutsch-Französischen Krieg (siehe auch Deutsche Einigung). Mit den NovembervertrĂ€gen von 1870 traten die sĂŒddeutschen Staaten Baden, WĂŒrttemberg und Bayern sowie Hessen mit seinen Gebieten sĂŒdlich der Mainlinie zum 1. Januar 1871 dem von Preußen dominierten Norddeutschen Bund bei. Am selben Tag trat die neue Bundesverfassung in Kraft, wodurch der föderale deutsche Staat, formell ein Bund der FĂŒrsten und Freien StĂ€dte, erheblich zum neu geschaffenen Deutschen Reich ausgedehnt wurde.cite-ref-kroeschell-1-0[1]cite-ref-kotulla-2042-2-0[2]cite-ref-stern-128-3-0[3] Als ReichsgrĂŒndungstag wurde spĂ€ter jedoch der 18. Januar gefeiert, an dem der preußische König Wilhelm I. in Versailles zum Deutschen Kaiser proklamiert worden war.

Zeitgenössisch wurde der neu gegrĂŒndete Staat als Nachfolger des 1806 untergegangenen Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation gesehen und daher als „Zweites Deutsches Reich“ bezeichnet.

Contents

‱ Begriff
‱ Staatsrecht
‱ Siehe auch
‱ Filme
‱ Literatur
‱ Weblinks

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Begriff

Die ReichsgrĂŒndung ist kein einzelner Akt gewesen, den man klar von anderen abgrenzen könnte. In der Literatur finden sich mehrere Definitionen, die sich auf vier ZeitrĂ€ume aufteilen lassen. Allerdings sind die Autoren nicht immer konsistent mit ihrer Abgrenzung. Sie rĂŒhrt oftmals auch vom konkreten Thema oder Aufbau ihrer Publikation her.cite-ref-4[4] Es ist an sich auch kein Widerspruch, einerseits von einer zeitlich sehr begrenzten ReichsgrĂŒndung von 1871 zu sprechen, andererseits von einer ReichsgrĂŒndungsepoche, die man oft mit der Revolution von 1848/1849 einsetzen lĂ€sst.

So konzentriert sich Michael StĂŒrmer in Die ReichsgrĂŒndung auf Otto von Bismarck und die Jahre 1866 bis 1878 (vom Deutschen Krieg bis zum Berliner Kongress). Er greift aber bis zum Heiligen Römischen Reich zurĂŒck. Die eigentliche Ereignisgeschichte setzt dort 1848/1849 ein. Das Ergebnis der Revolution sei „ein Schwebezustand“ gewesen, „keine RĂŒckkehr zu jener Ordnung, die im MĂ€rz 1848 wie ein Kartenhaus zusammengestĂŒrzt war, eine Blockade der mitteleuropĂ€ischen Nationalstaatsbildung.“ Die „ReichsgrĂŒndungsepoche“ endet fĂŒr StĂŒrmer in der zweiten HĂ€lfte der 1870er-Jahre mit der außenpolitischen Konsolidierung des Reiches.cite-ref-5[5] Ähnlich wie StĂŒrmer geht Frank Lorenz MĂŒller der Frage nach, ohne sie eindeutig zu beantworten:

„Stand 1848/49 am Beginn einer die Jahre 1845 bis 1871 umfassenden Wandlungsperiode, die den Durchbruch der politischen, ökonomischen und sozialen Moderne brachte? [
] Langfristig hatte der Sieg der Gegenrevolution im Sommer 1849 weder Leichenstarre noch Friedhofsruhe bewirkt. Deutschland blieb im Wandel.“cite-ref-6[6]

Am kĂŒrzesten wird die „ReichsgrĂŒndung“ knapp mit der Jahreswende 1870/1871 umschrieben. Ernst Rudolf Huber beschreibtcite-ref-7[7] die Zeit vom Kaiserplan im FrĂŒhjahr 1870 ĂŒber den Kriegsbeginn im Juli, die sog. NovembervertrĂ€ge, die Verfassung des Deutschen Bundes vom 1. Januar, „die Einsetzung der Reichsorgane“ einschließlich der Kaiserproklamationcite-ref-8[8] und der Reichstagswahl im MĂ€rz bis zur neuen Verfassung vom April 1871.cite-ref-9[9] Gerade die Kaiserproklamation vom 18. Januar 1871 sei „im Bewußtsein der Deutschen der eigentliche ReichsgrĂŒndungsakt geblieben“, so Theodor Schieder.cite-ref-10[10] Der Kurator der Kunstsammlung des Deutschen Bundestages Andreas Kaernbach beklagt, die Zeit des Deutschen und des Norddeutschen Bundes erscheine hĂ€ufig nur als Vorgeschichte der ReichsgrĂŒndung und bloßes Durchgangsstadium, „nicht aber als Epoche von eigenem historischen Gewicht.“cite-ref-11[11]

Viele Publikationen nehmen den Norddeutschen Bund und dessen unmittelbare Vorgeschichte hinzu. Dann kommt man auf die Jahre 1866 bis 1871.cite-ref-12[12] Als entscheidendes Ereignis wird vor allem der preußische Sieg bei KöniggrĂ€tz hervorgehoben, der den deutsch-deutschen Dualismus beendete. Zumeist nimmt man den deutschen Krieg gegen DĂ€nemark hinzu (1864; „Einigungskriege“). Einige Autoren lassen das „ReichsgrĂŒndungsjahrzehnt“ mit der GrĂŒndung des Deutschen Nationalvereins beginnen (1859).cite-ref-13[13] In der VerlĂ€ngerung bis 1878 spricht man auch von der Liberalen Ära. Die Jahre um 1878 werden auch „Zweite ReichsgrĂŒndung“ genannt, weil sich eine neue „Allianz zwischen Egge und Hochofen“ gebildet habe, zwischen Unternehmern der Schwerindustrie und der feudalen Elite.cite-ref-14[14]

Andere Autoren sprechen von einer „ReichsgrĂŒndungszeit“ oder „ReichsgrĂŒndungsepoche“ oder von einem „Weg zur ReichsgrĂŒndung“ und meinen dabei die Jahre seit 1848/49 bis 1871.cite-ref-15[15] Christian Jansen sieht in den Revolutionen von 1848/49 die „InitialzĂŒndung fĂŒr die NationalstaatsgrĂŒndung“ auch wegen der damaligen Parteienbildung.cite-ref-16[16] In dieser Sichtweise war die Paulskirchenverfassung von 1849 der erste Einigungsversuch.cite-ref-17[17] In der Zeit von 1848 bis 1866/1871 wurde der Dualismus als Problem fĂŒr die Nationalstaatsbildung erkannt und (durch Krieg) gelöst ebenso wie die Schleswig-Holstein-Frage. Bismarck war 1848/1849 bereits politisch aktiv und hatte sich nachweislich mit den damaligen Verfassungen beschĂ€ftigt.cite-ref-18[18] Der Weg zur Erfurter Union, mit der Wahl einer konstituierenden Versammlung, die mit den FĂŒrsten eine Verfassung vereinbarte, war das Vorbild fĂŒr die BundesgrĂŒndung 1867.

NationalstaatsgrĂŒndung

Die ReichsgrĂŒndung bezieht sich nur auf den staatsrechtlichen und vor allem den politisch-psychologischen Aspekt; das Völkerrechtssubjekt, dessen Staatsgebiet durch die NovembervertrĂ€ge 1870 zum Deutschen Bund erweitertcite-ref-19[19] und dann in „Deutsches Reich“ umbenannt wurde,cite-ref-20[20] bestand nĂ€mlich schon seit der Umwandlung des Norddeutschen Bundes von einem MilitĂ€rbĂŒndnis in einen Bundesstaat,cite-ref-21[21]cite-ref-stern-128-3-1[3] der sich eine von Bismarck entworfene Verfassung gab, die am 1. Juli 1867 nach lĂ€ngeren Verhandlungen mit Zustimmung der Landtage der einzelnen Staaten als Verfassung des Norddeutschen Bundes in Kraft trat.cite-ref-22[22]

Der Verfassung des Deutschen Bundes (DBV) in der Fassung vom 1. Januar 1871cite-ref-kotulla-dtverfr-dok-sammlung-247-23-0[23] folgte eine redigierte Fassung vom 16. April 1871, die heute meist als Bismarcksche Reichsverfassung bezeichnet wird.cite-ref-kotulla-dtverfr-dok-sammlung-249-24-0[24] Diese trat schließlich am 4. Mai 1871cite-ref-kotulla-dtverfgesch-vom-alten-reich-bis-weimar-529-25-0[25]cite-ref-26[26] rĂŒckwirkend zum 1. Januar desselben Jahres in Kraft:cite-ref-27[27]cite-ref-28[28]

Die ReichsgrĂŒndung muss demnach auf verschiedenen Ebenen untersucht werden, einer rechtlichen, einer parlamentarischen und einer symbolischen Ebene, wobei die Kaiserproklamation am 18. Januar die symbolische Ebene der Annahme der KaiserwĂŒrde widerspiegelt. Michael Kotulla konstatiert dazu: „Festzuhalten bleibt indes der Symbolcharakter dieses Aktes, der zwar im Bewußtsein der Öffentlichkeit sicherlich als Geburtsstunde des Reiches galt, aber staatsrechtlich bedeutungslos war.“cite-ref-29[29] Diese Symbolhandlung entsprach der tatsĂ€chlichen RealitĂ€t des vergrĂ¶ĂŸerten Bundes und nunmehrigen Gesamtdeutschlands.

Kaiserproklamation in Versailles

Vorgeschichte

Der Deutsche Krieg von 1866 fĂŒhrte im Frieden von Prag zur Auflösung des 1815 begrĂŒndeten Deutschen Bundes. Hintergrund des Krieges war, dass Otto von Bismarck einen kleindeutschen Nationalstaat unter preußischer FĂŒhrung anstrebte. Eine solche Lösung der deutschen Frage war nach EinschĂ€tzung Bismarcks nur ohne Österreich möglich, da die Habsburgermonarchie faktisch wegen ihrer bisherigen hegemonialen FĂŒhrungsposition im Deutschen Bund wirtschaftlich und militĂ€risch zu bedeutend war.cite-ref-30[30] Nach dem preußischen Sieg in der Schlacht bei KöniggrĂ€tz konnte Bismarck gegen den Willen der Habsburger die GrĂŒndung des Norddeutschen Bundes als MilitĂ€rbĂŒndnis im August 1866 ohne Österreich durchsetzen (siehe auch: Deutscher Dualismus, Deutsche Frage). Ein Jahr spĂ€ter gab sich der Norddeutsche Bund eine Verfassung und wurde damit zu einem Staat. Bereits im Januar 1870 sondierte Bismarck, ob man dem BundesprĂ€sidium den Kaisertitel geben könnte („Kaiserplan“), jedoch stand bald darauf die spanische Krise im Zentrum der Aufmerksamkeit.

Im Jahr 1868 hatten spanische MilitĂ€rs Königin Isabella II. abgesetzt. Als AnwĂ€rter fĂŒr die Königsnachfolge wurde Prinz Leopold von Hohenzollern gehandelt, der durch den preußischen MinisterprĂ€sidenten Otto von Bismarck in seiner Kandidatur unterstĂŒtzt wurde. Kurz nach der Annahme der Kandidatur verzichtete Prinz Leopold aber unter dem Einfluss seines Vaters, FĂŒrst Karl Anton, und des Königs von Preußen Wilhelm I. auf den spanischen Thron, da Frankreich wegen dieser Kandidatur mit Krieg gedroht hatte. Der Kaiser der Franzosen, NapolĂ©on III., wollte sich jedoch mit dem einfachen ZurĂŒckziehen der Kandidatur nicht begnĂŒgen und entsandte seinen Botschafter, Vincent Benedetti, nach Bad Ems, um dort diesbezĂŒglich in Verhandlungen mit dem König von Preußen zu treten. NapolĂ©on forderte von Preußen eine offizielle Entschuldigung und den generellen Verzicht der Hohenzollern beziehungsweise Sigmaringer auf den spanischen Thron auch fĂŒr die Zukunft, die König Wilhelm I. nicht akzeptieren wollte. „Aber man wollte mehr: die preußische Regierung war noch nicht bloßgestellt, der Sieg schien noch nicht vollkommen. Darum erhielt Benedetti den Auftrag, von König Wilhelm eine Sanktion des Verzichtes zu verlangen. Der König solle erklĂ€ren, dass er auch fĂŒr die Zukunft den Sigmaringern verbieten wĂŒrde, die spanische Krone anzunehmen.“cite-ref-31[31] Wilhelm lehnte dies ab. Bismarck veröffentlichte die GesprĂ€che darĂŒber zeitgleich, was in Deutschland und Frankreich zu großer Empörung fĂŒhrte. Bismarck hatte die Forderung und die Ablehnung bewusst konfrontativ dargestellt (sogenannte Emser Depesche). Die französische Nationalversammlung (das Parlament) bewilligte am 15. Juli Mittel fĂŒr einen Krieg, sodann erklĂ€rte das Kaiserreich Frankreich am 19. Juli 1870 Preußen den Krieg. Darum stellten sich die sĂŒddeutschen Staaten gemĂ€ĂŸ der Schutz- und TrutzbĂŒndnisse, die im Verteidigungsfall zum Tragen kamen, an die Seite Preußens.cite-ref-32[32] Die folgenden Siege ĂŒber die französischen Armeen im August und September 1870 ließen die Bereitschaft in SĂŒddeutschland wachsen, sich dem Norddeutschen Bund als staatlichem Zusammenschluss mit föderativen Strukturen anzuschließen. Den Verhandlungen lag eine Denkschrift zugrunde, die Bismarcks enger Mitarbeiter Rudolph von DelbrĂŒck am 13. September 1870 erstellt hatte. Danach sollte die Verfassung des Norddeutschen Bundes beibehalten werden. Eine Verfassungsgebende Versammlung kam zu keinem Zeitpunkt in Betracht. Baden und Hessen traten bereits am 15. November dem Norddeutsche Bund bei, doch Bayern sperrte sich weiterhin. Schließlich willigte auch König Ludwig II. ein, nachdem er mit einer hohen, jĂ€hrlich zu zahlenden Summe bestochen worden war, die Bismarck dem geheimen Welfenfonds entnahm. Außerdem wurden ihm Reservatrechte bezĂŒglich des bayerischen MilitĂ€rs, der Post- und der Eisenbahnverwaltung zugesichert.cite-ref-33[33] So motiviert, unterzeichnete er am 30. November den von Bismarck verfassten Kaiserbrief. Im Dezember fuhr eine Reichstagsdelegation („Kaiserdeputation“) ins besetzte Frankreich, um dem preußischen König die Kaiserkrone anzutragen.

Proklamation am 18. Januar

Am 9. und 10. Dezember 1870 beschlossen Reichstag und Bundesrat, dem Inhaber des BundesprĂ€sidiums den Kaisertitel anzutragen; Wilhelm hatte den Titel gegenĂŒber einer Kaiserdeputation des Reichstags angenommen (18. Dezember). Außerdem sollte das Land in „Deutsches Reich“ umbenannt werden. Wirksam wurde dies am 1. Januar 1871 mit einer neuen Verfassung. Die spĂ€tere Proklamation war nur ein „Akt der förmlichen Amtseinweisung und Amtsergreifung“, der „18. Januar war kein ReichsgrĂŒndungstag“ (E. R. Huber).cite-ref-34[34]

Als Tag der Kaiserproklamation hatte man den 18. Januar ausersehen, den Tag der Königskrönung Friedrichs III. von Brandenburg zum ersten preußischen König Friedrich I. im Jahr 1701, womit das Königreich Preußen gegrĂŒndet worden war. Die Erinnerung an dieses genau 170 Jahre zurĂŒckliegende Ereignis erlaubte es, sich des Aufstieges der Hohenzollern von KurfĂŒrsten zu mĂ€chtigen Monarchen Europas zu erinnern.

Zur Zeit der Kaiserproklamation wurde die französische Hauptstadt Paris von den Koalitionstruppen belagert. Sitz des großen Hauptquartiers der deutschen Armeen war Versailles. Die preußische FĂŒhrung und – zumindest teilweise – die Spitzen der VerbĂŒndeten waren um Paris versammelt. Diese UmstĂ€nde und möglicherweise auch der Wille, die Stellung als europĂ€ische Großmacht kundzutun, fĂŒhrte zur Wahl eines bezeichnenden Rahmens, des prachtvollen Spiegelsaales im Schloss Versailles, dessen DeckengemĂ€lde Ludwig XIV., den Sonnenkönig, als Eroberer deutscher StĂ€dte und LĂ€nder feierten.

Zur feierlichen Proklamation marschierten am 18. Januar 1871 deutsche Truppen in Paradeuniform und mit Musikcorps am Schloss Versailles auf. FĂŒr den liturgischen Festakt, der von protestantischen Feldgeistlichen zelebriert wurde, war eine Mittelnische des Spiegelsaals der Residenz zum Altarplatz umfunktioniert worden. Um diesen gruppierten sich das Musikcorps, ein aus Regimentsangehörigen gebildeter SĂ€ngerchor und Fahnenabordnungen. Am Ende der Galerie erhob sich eine um einige Stufen erhöhte Estrade, auf der Wilhelm I. und die BundesfĂŒrsten Aufstellung nahmen. Zum Abschluss des Festakts erklang der Choral Nun danket alle Gott.cite-ref-35[35]

Otto von Bismarck verlas die Proklamation:

„Wir, Wilhelm von Gottes Gnaden, König von Preußen, nachdem die Deutschen FĂŒrsten und Freien StĂ€dte den einmĂŒtigen Ruf an Uns gerichtet haben, mit der Herstellung des Deutschen Reiches die seit mehr als sechzig Jahren ruhende Deutsche KaiserwĂŒrde zu erneuern und zu ĂŒbernehmen, und nachdem in der Verfassung des Deutschen Bundes die entsprechenden Bestimmungen vorgesehen sind, bekunden hiermit, daß Wir es als eine Pflicht gegen das gemeinsame Vaterland betrachtet haben, diesem Ruf der verbĂŒndeten Deutschen FĂŒrsten und StĂ€dte Folge zu leisten und die Deutsche KaiserwĂŒrde anzunehmen. DemgemĂ€ĂŸ werden Wir und Unsere Nachfolger an der Krone Preußens fortan den Kaiserlichen Titel in allen Unseren Beziehungen und Angelegenheiten des Deutschen Reiches fĂŒhren und hoffen zu Gott, daß es der Deutschen Nation gegeben sein werde, unter dem Wahrzeichen ihrer alten Herrlichkeit das Vaterland einer segensreichen Zukunft entgegenzufĂŒhren. Wir ĂŒbernehmen die Kaiserliche WĂŒrde im Bewußtsein der Pflicht, in deutscher Treue die Rechte des Reiches und seiner Glieder zu schĂŒtzen, den Frieden zu wahren, die UnabhĂ€ngigkeit Deutschlands, gestĂŒtzt auf die geeinte Kraft seines Volkes, zu verteidigen. Wir nehmen sie an in der Hoffnung, daß dem Deutschen Volk vergönnt sein wird, den Lohn seiner heißen und opfermĂŒtigen KĂ€mpfe in dauerndem Frieden und innerhalb der Grenzen zu genießen, welche dem Vaterland die seit Jahrhunderten entbehrte Sicherung gegen erneute Angriffe Frankreichs gewĂ€hren. Uns aber und Unseren Nachfolgern an der Kaiserkrone wolle Gott verleihen, allzeit Mehrer des Deutschen Reiches zu sein, nicht an kriegerischen Eroberungen, sondern an den GĂŒtern und Gaben des Friedens auf dem Gebiet nationaler Wohlfahrt, Freiheit und Gesittung.cite-ref-36[36]“

Daraufhin brachte der Großherzog von Baden einen Hochruf auf „Seine MajestĂ€t, Kaiser Wilhelm“ aus, den die ĂŒbrigen Anwesenden dreimal erwiderten. Die Zeremonie endete, wĂ€hrend sich die Hurra-Rufe der aufgestellten Truppen nach außerhalb fortsetzten.cite-ref-37[37] Der Ausdruck „Kaiser Wilhelm“ vermied den genauen, verfassungsgemĂ€ĂŸen Titel „Deutscher Kaiser“, mit dem sich Wilhelm noch nicht anfreunden konnte.

Lediglich das Großherzogtum Hessen, das Herzogtum Braunschweig und die FĂŒrstentĂŒmer Reuß (JĂŒngere und Ältere Linie), Schwarzburg-Sondershausen, Waldeck und auch Lippe waren bei der Kaiserproklamation in Versailles nicht vertreten.cite-ref-toeche-mittler-38-0[38]cite-ref-schnaebeli-39-0[39]

Darstellung durch Augenzeugen

Das Zeremoniell wird in zahlreichen Publikationen der Zeit beschrieben und die wichtigsten Personen und ihre Funktion werden im Detail geschildert. Um die unterschwelligen Kontroversen durch mythische Begriffe zu verhĂŒllen, wurde zum Beispiel davon gesprochen, dass die Krone „vom Blut aller deutschen StĂ€mme gekittet“cite-ref-40[40] worden sei. Die GrĂŒndung des Deutschen Reiches vollzog sich in einer widersprĂŒchlichen Mischung aus Bescheidenheit und Großspurigkeit.

Die brieflichen Schilderungen des neuen Kaisers Wilhelm I.,cite-ref-41[41] des Bundeskanzlers Bismarck, der als Motor der ReichsgrĂŒndung fungierte, und die öffentliche Darstellung des Historikers Albert von Pfister,cite-ref-42[42] der als Soldat anwesend war, stimmen in dem Faktum ĂŒberein, dass im Spiegelsaal ein Feldaltar (an Stelle eines Throns) aufgebaut worden sei. WĂ€hrend Wilhelm I. das Religiöse des Zeremoniells hervorhebt, stĂ¶ĂŸt sich Bismarck am politischen Gehalt der Predigt, weil er eine tatsĂ€chliche Stimmung religiöser Einkehr offenbar der Siegespose vorgezogen hĂ€tte. Bismarck kritisiert erstaunlich offen das Verhalten des Kaisers, der sich scheut, als AutoritĂ€t gegenĂŒber den FĂŒrsten aufzutreten und sich lieber als Kriegsherrn sieht, der mit seinen Getreuen ĂŒber die Unterlegenen triumphiert. Daher habe Wilhelm spontan die FĂŒrsten zu sich auf die gleiche Ebene geholt. In Pfisters Schilderung entfĂ€llt der religiöse Schwerpunkt der Zeremonie, den Wilhelm wie Bismarck betonen. Er betont dagegen die polarisierende öffentliche Wirkung. Die drei Berichte erscheinen authentischer als spĂ€tere Darstellungen, besonders die Schilderungen in Quelleneditionen und Schulbuchdarstellungen zwischen 1918 und 1945, die alle unter dem dominierenden Eindruck der schockierenden Niederlage des „Bismarck-Reiches“ im Ersten Weltkrieg entstanden sind.

Sichtweise der sĂŒddeutschen Staaten

Die Regierungen der sĂŒddeutschen Staaten Großherzogtum Baden, Großherzogtum Hessen, Königreich WĂŒrttemberg und Königreich Bayern standen der Einheitsbewegung unterschiedlich gegenĂŒber – dies teils um eine großdeutsche Lösung nicht zu verhindern oder um die eigene SouverĂ€nitĂ€t zu wahren.cite-ref-stern-128-3-2[3]

Das Großherzogtum Baden stand vorbehaltlos hinter der Einigung. Großherzog Friedrich I. und MinisterprĂ€sident Julius Jolly artikulierten bereits am 3. September 1870 BeitrittswĂŒnsche.cite-ref-stern-128-3-3[3] Sie hatten bereits 1867 und wiederholt im FrĂŒhjahr 1870 den Beitritt in den Norddeutschen Bund beantragt, den der Norddeutsche Reichstag auf Bismarcks Betreiben wegen außenpolitischer RĂŒcksichtnahme ablehnte (Interpellation Lasker).cite-ref-stern-127-43-0[43]

Das Königreich WĂŒrttemberg war großdeutsch-österreichisch gesinnt. Unter dem Einfluss der wĂŒrttembergischen Deutschen Partei sandte das Kabinett unter König Karl I. am 12. September einen Gesandten in das deutsche Hauptquartier in Frankreich, um Verhandlungen mit dem Norddeutschen Bund ĂŒber eine Vereinigung zu fĂŒhren.cite-ref-stern-128-3-4[3]

Die Regierung des Großherzogtums Hessen war eher großdeutsch eingestellt. Jedoch gehörte die nördlich des Mains gelegene Provinz Oberhessen und auch die Truppen des restlichen Großherzogtums (Hessen sĂŒdlich des Mains) bereits zum Norddeutschen Bund, was eine gewisse Zwangslage fĂŒr die Regierung unter Großherzog Ludwig III. bedeutete. Auch befĂŒrworteten die Bevölkerung und der Thronfolger, der spĂ€tere Ludwig IV. die kleindeutsche Lösung. Dementsprechend ließ die Regierung von der großdeutschen Idee ab und trat in Verhandlungen mit dem Norddeutschen Bund.cite-ref-stern-128-3-5[3]

Von allen deutschen Herrschern stand der König von Bayern der deutschen Einheit am stĂ€rksten ablehnend gegenĂŒber. Ludwig II. war stets auf seine SouverĂ€nitĂ€t bedacht. Er hatte sich vom preußischen König Wilhelm brieflich versprechen lassen, die SelbststĂ€ndigkeit und IntegritĂ€t Bayerns zu wahren. Unter dem Einfluss der Bayerischen Fortschrittspartei unter Marquard Barth war die Kammer weitgehend fĂŒr die deutsche Einheit. Um nicht isoliert zu werden, trat Ludwigs Regierung mit dem Vorschlag eines VerfassungsbĂŒndnisses in die Verhandlungen ein. Dieses VerfassungsbĂŒndnis lief auf die GrĂŒndung eines neuen Bundes mit neuer Bundesverfassung hinaus.cite-ref-stern-128-3-6[3] Bismarck wollte den SĂŒdstaaten und vor allem Bayern die Möglichkeit geben, das Gesicht zu wahren. So steht in den NovembervertrĂ€gen das Wort GrĂŒndung oder NeugrĂŒndung, wenngleich es sich verfassungsrechtlich nur um einen Beitritt handeln konnte (nach Art. 79 der Bundesverfassung).cite-ref-44[44]

Folgen und Bewertung

Der Spiegelsaal von Versailles verband die Kaiserproklamation am 18. Januar 1871 mit dem Sieg im Kriege und war von einer Dominanz der Uniformen und der Demonstration eines MilitĂ€rstaates bestimmt. FĂŒrstliche Obrigkeiten, einzelstaatliche Kabinette und Preußens militĂ€rische Macht fĂŒhrten das neue Reich.cite-ref-45[45] Hans-Ulrich Wehler nannte die Veranstaltung eine „anachronistische Imitation einer Heerkaiserwahl“.cite-ref-46[46] Das Reich von 1871 war aber dennoch „vieles zugleich: Bundesstaat, konstitutioneller Verfassungsstaat, Kaiserstaat, preußischer Hegemonialstaat, Macht- und MilitĂ€rstaat, vor allem war es ein Nationalstaat.“cite-ref-47[47] Dies gilt, obwohl in der Verfassung das Wort Nation gar nicht vorkam. Eine nationale deutsche StaatsbĂŒrgerschaft wurde nicht eingerichtet (→ Bundesglieder des Deutschen Reichs).cite-ref-48[48] Den vierzig Millionen Einwohnern des Reichs standen etwa 25 Millionen Deutschsprechende gegenĂŒber, die außerhalb seiner Grenzen blieben.cite-ref-49[49] Daher wird es oft als „unvollendeter Nationalstaat“ bezeichnet.cite-ref-50[50]

Der Krieg Frankreichs gegen den Norddeutschen Bund und die Armeen mit ihm verbĂŒndeter sĂŒddeutscher Staaten hatte der nationalen Bewegung in ganz Deutschland, auch wenn es noch zu keinem Bundesstaat zusammengefasst war, starke Impulse vermittelt und den letzten Anstoß fĂŒr die staatliche Einigung gegeben, die an besagtem Tage auf dem Boden des nahezu geschlagenen Gegners verkĂŒndet und gefeiert wurde. Die Stimmung unter den Deutschen soll am Tage der Kaiserproklamation leidenschaftlich gewesen sein, wĂ€hrend der Kaiser selbst sich eher nĂŒchterner zeigte. Der zu diesem Zeitpunkt schon ins Alter gekommene Wilhelm I. hatte nach eigener Auffassung „die glĂ€nzende preußische Krone gegen eine Schmutzkrone vertauschen mĂŒssen“, wie er seinem Sohn, dem damaligen Kronprinzen Friedrich, mitteilte. Er bezeichnete es als ein großes UnglĂŒck, was er zu tragen habe, da die StaatsrĂ€son es ihm abverlange. Auch in einem Brief an seine Gemahlin Augusta, in dem er zudem den militĂ€risch geprĂ€gten Ablauf der Proklamation schilderte, beklagte er, den preußischen Titel verdrĂ€ngt zu sehen.cite-ref-51[51]

Dass infolge des Krieges und gegen dessen Ende der endgĂŒltige Schritt zur deutschen Einheit stand, erscheint demnach als unmittelbarer Sieg der Volksbewegung, muss jedoch unter der BerĂŒcksichtigung vieler weiterer Aspekte gesehen werden. Vor den in Versailles anwesenden deutschen FĂŒrsten, Prinzen, Ministern, Diplomaten sowie GenerĂ€len wurde in einer Proklamation an das deutsche Volk, die von Bismarck verlesen wurde, die Annahme der deutschen KaiserwĂŒrde durch den König von Preußen verkĂŒndet. Die zivilen Parlamentarier spielten kaum eine Rolle, trotzdem war die bĂŒrgerliche Nationalbewegung ein konstitutives Element der ReichsgrĂŒndung und somit auch des Reiches.cite-ref-52[52] Hagen Schulze schrieb: „Gewiß wurde das Deutsche Reich nicht durch Reden und MajoritĂ€tsbeschlĂŒsse, sondern durch Blut und Eisen geeint, aber nichts fĂŒhrte zum Erfolg, das auf die Dauer dem Massennationalismus entgegenstand.“cite-ref-53[53]

StĂŒrmer zufolge wurde das Kaisertum den UmstĂ€nden entsprechend errichtet, bevor noch der Deutsche Reichstag die Chance gehabt hĂ€tte, die kĂŒnftige Verfassung zu beraten und zu beschließen. Lediglich eine parlamentarische Adresse an den preußischen König empfahl ihm die Wiedererrichtung der KaiserwĂŒrde.cite-ref-54[54] Der Wunsch eines Nationalstaates, der von der breiten Volksmasse gefordert wurde, sollte erfĂŒllt werden, aber nur unter der BerĂŒcksichtigung vieler Faktoren. Unter anderem waren die Hegemonie Preußens, die Stellung der Gliedstaaten, die Aufrechterhaltung einer starken Monarchie, das ZugestĂ€ndnis einer schwĂ€cheren nationalen Demokratie entscheidende Faktoren dieser ReichsgrĂŒndung.cite-ref-55[55] Das nach Ort und Zeit befremdliche Ereignis war bedingt durch das BedĂŒrfnis, einen Moment zu nutzen, als weder die innenpolitischen noch die außenpolitischen Gegner eines preußisch-deutschen Nationalstaats zu entscheidendem Widerstand fĂ€hig waren.cite-ref-56[56]

Im Wesentlichen waren es zwei Gesichtspunkte, die dafĂŒr sprachen, die ReichsgrĂŒndung so zĂŒgig wie möglich zu vollenden: Einerseits sollte das neue Reich noch wĂ€hrend des Krieges begrĂŒndet werden, weil dadurch der Partikularismus der sĂŒddeutschen Staaten geschwĂ€cht war und weder Österreich noch Frankreich den SĂŒdstaaten zu Hilfe hĂ€tten eilen können. Österreich war erschöpft und nahezu handlungsunfĂ€hig durch den preußisch-österreichischen Krieg von 1866 (in dem beide MĂ€chte um die FĂŒhrungsrolle im Deutschen Bund gekĂ€mpft hatten) und Frankreich entkrĂ€ftet durch den noch andauernden Deutsch-Französischen Krieg. Die bayerische Regierung hatte zu Beginn dieses Krieges noch ihre SouverĂ€nitĂ€t betont und wollte nichts davon preisgeben. Doch selbst die EntscheidungstrĂ€ger aus dem Königreich Bayern gelangten aufgrund der UmstĂ€nde Mitte September zu der Einsicht, dass sie aus außen- wie innenpolitischen GrĂŒnden ein nationales BĂŒndnis eingehen mussten.

Zum anderen galt es seinerzeit fĂŒr Preußen, die außenpolitische Lage grundsĂ€tzlich zu beachten und den Moment zu nutzen. Frankreichs Macht war zwar gebrochen, doch der Krieg zog sich hin, und die Franzosen suchten VerbĂŒndete, um ein Gegengewicht zur preußisch-deutschen Expansion zu formen. Sie appellierten an England, Russland, Österreich-Ungarn und Italien, die sich im SpĂ€tsommer als sogenannte Liga der Neutralen etabliert hatten. Die Rolle Frankreichs in der letzten Phase vor Kriegsausbruch und die KriegserklĂ€rung Frankreichs gegen Preußen hatten zunĂ€chst dazu gefĂŒhrt, dass der Krieg auf Deutschland und Frankreich begrenzt blieb und die ĂŒbrigen europĂ€ischen MĂ€chte sich nicht einmischten.

Im Laufe des Krieges hatten die Deutschen allerdings ihre Annexionsforderungen erhoben, wĂ€hrend Frankreich Friedensbereitschaft und die Hinnahme einer preußischen Lösung der deutschen Frage signalisiert hatte, aber auf der Verteidigung der territorialen Grenzen pochte. Dies Ă€nderte auch die grundsĂ€tzliche Stimmung innerhalb Europas, so dass eine Kritik gegenĂŒber den nun expansiven AnsprĂŒchen Preußens beziehungsweise der deutschen Staaten nicht ausblieb. Eine Intervention der noch neutralen GroßmĂ€chte gegenĂŒber Deutschland war zu diesem Zeitpunkt keinesfalls auszuschließen gewesen, doch herrschte diesbezĂŒglich in diesem Moment keine Einigkeit unter den Neutralen. Österreich setzte eher auf VerstĂ€ndigung mit Preußen, um so die Anziehungskraft des neuen Reiches auf die Deutschen Österreichs aufzufangen und vielleicht UnterstĂŒtzung fĂŒr die eigene Balkanpolitik zu gewinnen. Das Russische Reich, zu Beginn des Krieges und unter anderem bedingt durch die zuvor erlittene Niederlage im Krimkrieg zunĂ€chst zurĂŒckhaltend, nutzte dann aber die Gunst der Stunde des Deutsch-Französischen Krieges, um die sogenannte „Pontus-Klausel“ des Pariser Friedensvertrages, die das Schwarze Meer neutralisierte, aufzukĂŒndigen.cite-ref-57[57] Dies brachte das Vereinigte Königreich zunĂ€chst einmal gegen das Russische Reich auf und verhinderte somit auch ein gemeinsames Vorgehen des zaristischen Russlands und Großbritanniens gegen Preußen. Auch der Abschluss der Einigung Italiens stand entgegen einer europĂ€ischen Front zu Gunsten Frankreichs, denn Italien machte sich die französische Niederlage im Deutsch-Französischen Krieg zunutze, ohne auf entscheidenden Widerstand zu stoßen. Frankreich war zuvor gezwungen, die Schutztruppen abzuziehen. Somit konnte Preußen eine „EuropĂ€isierung der deutschen Frage“ verhindern.

Der konservative OppositionsfĂŒhrer im britischen Unterhaus Benjamin Disraeli nannte den Deutsch-Französischen Krieg am 9. Februar 1871 eine Revolution, die das Gleichgewicht der KrĂ€fte in Europa zerstöre.cite-ref-58[58] In einem anderen Sinn beschreibt auch Wehler den Prozess der Reichseinigung als Revolution, aber als Revolution von oben. Durch geschicktes Vabanquespiel habe Bismarck gemeinsam mit der preußischen MilitĂ€rmacht die „deutsche Doppelrevolution“ vollendet: nach dem Take-off zur Industriellen Revolution die GrĂŒndung eines deutschen Nationalstaats unter preußischer Hegemonie.cite-ref-59[59] In Deutschland selber wurde die Reichseinigung dagegen nicht als Revolution, sondern im Gegenteil als Niederlage der Französischen Revolution und ihrer Prinzipien wahrgenommen.cite-ref-60[60]

Deutsch-französische Beziehungen

Die Wahl des geschichtstrĂ€chtigen Versailles als Veranstaltungsort der sichtbaren deutschen Einigung zementierte auf Jahrzehnte die deutsch-französische Erbfeindschaft. Von allen europĂ€ischen GroßmĂ€chten war Frankreich von der deutschen Einigung am stĂ€rksten betroffen.cite-ref-61[61] Im Gegensatz zu den Verfechtern der Französischen Revolution, die auf der Basis einer Volksbewegung und dem Willen des Volkes ihren neuen Staat aufzubauen versucht hatten, der unter der Jakobinerherrschaft im Terror endete, demonstrierte am 18. Januar 1871 die preußische beziehungsweise dann deutsche FĂŒhrungsschicht einen kontrĂ€ren Weg zur GrĂŒndung eines neuen Reiches. An diesem Tage wurde der Kontrast sichtbar zwischen dem „Willensakt der Nation“ selbst,cite-ref-62[62] der gescheiterten deutschen Revolution von 1848 und der reellen ReichsgrĂŒndung, die als ein Ergebnis diplomatischer Aktionen das Werk weniger MĂ€nner und der preußischen Macht gewesen war.

Staatsrecht

Das Oberhaupt dieses neuen Reiches wurde nicht durch das deutsche Volk, sondern durch die Herrscher der Einzelstaaten, die deutschen BundesfĂŒrsten, eingesetzt und blieb ein Herrscher von Gottes Gnaden. Obwohl er oft als „ReichssouverĂ€n“ bezeichnet wurde, lag die SouverĂ€nitĂ€t des Reichs beim Bundesrat, der ersten Kammer der Legislative, also bei der Gesamtheit der verbĂŒndeten Staaten als KollektivsouverĂ€n.cite-ref-63[63] Dort waren die Gliedstaatsregierungen durch Beamte vertreten. Preußen verfĂŒgte zwar nur ĂŒber 17 von 61 Stimmen, weil die Stimmzahl nicht dem Einwohnerproporz entsprach, doch das genĂŒgte fĂŒr die SperrminoritĂ€t von 14 Stimmen, mit der Änderungen der Verfassung verhindert werden konnten. Diese Zahl ergab sich aus dem Verzicht auf die laut Artikel 78 der Verfassung des Norddeutschen Bundes fĂŒr VerfassungsĂ€nderungen erforderliche Zweidrittelmehrheit. Im Reich sollten neben Preußen auch die drei anderen Königreiche mit zusammen 14 Stimmen Änderungen der Verfassung verhindern können.cite-ref-64[64] Bei Meinungsverschiedenheiten im MilitĂ€rwesen und in der Verwaltung entschied im Bundesrat „das PrĂ€sidium“, also der König von Preußen.cite-ref-65[65] Der Föderalismus, als dessen Ausdruck der Bundesrat fungierte, spielte fĂŒr die Verfassungswirklichkeit des Reichs keine zentrale Rolle. Er sollte nur die faktische Hegemonie Preußens ĂŒber alle anderen Teilstaaten kaschieren.cite-ref-66[66]

Das Kaiserreich sorgte durch das fĂŒr seine Zeit sehr fortschrittliche Reichstagswahlrecht fĂŒr eine betrĂ€chtliche Demokratisierung. Mit seinen beiden Machtzentren – dem demokratisch gewĂ€hlten Parlament mit Budgetrecht und Gesetzgebungskompetenz auf der einen, der starken kaiserlichen Regierung, die ĂŒber MilitĂ€r, Außenpolitik und Ausnahmezustand entscheiden durfte, auf der anderen Seite – war das 1871 gegrĂŒndete Reich eine konstitutionelle Monarchie.cite-ref-67[67] Diese Beschreibung stĂ¶ĂŸt in der Forschung aber auch auf Kritik. Der Staatsrechtler Hans Boldt weist darauf hin, dass der Kaiser, anders als die deutschen FĂŒrsten, nie „TrĂ€ger der gesamten Staatsgewalt“ wurde. Daher sei das Kaiserreich nicht „einfach eine konstitutionelle Monarchie im Großen“ gewesen.cite-ref-68[68] Hans-Ulrich Wehler kritisiert die Bezeichnung konstitutionelle Monarchie als nicht trennscharf genug, um die Verfassungswirklichkeit des Kaiserreichs zu erfassen. Seines Erachtens bestand „im GehĂ€use einer konstitutionellen Monarchie“ eine charismatische Herrschaft Bismarcks mit einer MachtfĂŒlle, die bis an die einer Diktatur herangereicht habe. Sie sei nach Bismarcks Entlassung von einer Polykratie abgelöst worden, in der das Persönliche Regiment Wilhelms II., der Reichskanzler sowie verschiedene in der Verfassung nicht vorgesehene SchlĂŒsselfiguren am Hof, in BĂŒrokratie und MilitĂ€r, aus Wirtschaft und InteressenverbĂ€nden sich rivalisierend gegenĂŒbergestanden hĂ€tten.cite-ref-69[69] Der Rechtswissenschaftler Udo Di Fabio wiederum betont stĂ€rker die demokratischen Elemente der Verfassung und nennt das Kaiserreich eine Demokratie „mit konstitutionellen ‚Schönheitsfehlern‘“.cite-ref-70[70]

Die Frage, ob es sich bei der ReichsgrĂŒndung rechtlich um eine Inkorporation oder eine Fusion handelte, wird unterschiedlich beantwortet. Auch wenn die sĂŒddeutschen Staaten nicht dem Norddeutschen Bund, sondern dem Deutschen Reich beitraten, handelte es sich nach Kotulla um einen Beitritt, das Reich sei keine Neuschöpfung, sondern eine Reform des Norddeutschen Bund gewesen. Dieses VerstĂ€ndnis sei herrschende Lehre in der Staatsrechtsliteratur.cite-ref-71[71] Auch Oliver Dörr ist der Ansicht, dass diese Rechtsauffassung „sich in der deutschen Staatslehre ganz ĂŒberwiegend durchgesetzt hat“, wenngleich „insgesamt [
] innerstaatliche und völkerrechtliche Praxis ein zwiespĂ€ltiges Bild“ böten.cite-ref-72[72] In den HandbĂŒchern des Völkerrechts von Georg Dahm, Jost DelbrĂŒck und RĂŒdiger Wolfrum sowie von Wolfgang Graf Vitzthum und Alexander Proelß wird die Reichseinigung 1870 dagegen als Fusion bezeichnet.cite-ref-73[73]

Bundesglieder des Deutschen Reichs

Das Deutsche Reich bestand aus 25 „teilsouverĂ€nen“cite-ref-74[74] bzw. „nahezu autonomen“cite-ref-75[75] Staaten mit jeweils einer eigenen StaatsbĂŒrgerschaft. Ob die SouverĂ€nitĂ€t in diesem neuen Gebilde bei den Einzelstaaten oder beim Reich liegen sollte, das heißt, ob es als Staatenbund oder föderativer Bundesstaat zu qualifizieren sei, war nach Bismarcks Intervention bewusst offen gelassen worden. Die verfassungsrechtliche Unbestimmtheit einer solchen staatstheoretischen Frage eröffnete politische SpielrĂ€ume fĂŒr den Beitritt der sĂŒddeutschen FĂŒrsten und war damit eine Bedingung fĂŒr die Annahme der Verfassung; fĂŒr die Staatsrechtslehre hingegen musste diese politisch in der Schwebe gelassene, aber zentrale juristische Frage dringend geklĂ€rt werden. Eine lĂ€ngere Diskussion kam schließlich zu dem Ergebnis, dass das Reich ein souverĂ€ner Staat war, da die Kompetenz-Kompetenz nach allgemeiner Überzeugung beim Reich lag.cite-ref-76[76]

Die Bundesangehörigkeit war mit der Staatsangehörigkeit der einzelnen Bundesstaaten verknĂŒpft, d. h., sie wurde durch die Staatsangehörigkeit erworben und erlosch mit deren Verlust.cite-ref-77[77] Eine eigene deutsche StaatsbĂŒrgerschaft wurde nicht geschaffen. Stattdessen sah die Verfassung ein gemeinsames Indigenat vor, das heißt, ein ReichsbĂŒrger besaß ĂŒber seine Gliedstaatsangehörigkeit auch die Bundesangehörigkeit.cite-ref-78[78]

Das Deutsche Kaiserreich setzte sich nach der Verfassung vom 16. April 1871 aus den folgenden Gliedstaaten zusammen:cite-ref-79[79]


GrĂ¶ĂŸe und Bedeutung der 25 Einzelstaaten waren sehr ungleichgewichtig. Preußen nahm mehr als zwei Drittel des deutschen Staatsgebiets ein und verfĂŒgte ĂŒber fast ebenso viel seines Staatsvolks. Da der preußische König in Personalunion deutscher Kaiser war und das Amt des Reichskanzlers fast immer von preußischen MinisterprĂ€sidenten ausgeĂŒbt wurde, lag auch die Staatsgewalt weitgehend in preußischen HĂ€nden. Preußen war der alles dominierende „empire state“, weshalb das Deutsche Reich verschiedentlich als ein „Großpreußen“ beschrieben wird.cite-ref-80[80]

Elsass-Lothringen wurde durch Gesetz vom 25. Juni 1873 als Reichsland verfassungsrechtlich dem Bundesgebiet einverleibt, nachdem es als vormals ostfranzösische Gebiete bereits am 2. MĂ€rz 1871 völkerrechtlich wirksam an Deutschland abgetreten (Inkrafttreten des PrĂ€liminarfriedens mit Frankreich) und am 28. Juni 1871 (Inkrafttreten des Reichsgesetzes vom 9. Juni 1871 ĂŒber die Vereinigung von Elsaß und Lothringen mit dem Deutschen Reich, RGBl. 1871, S. 212) staatsrechtlich inkorporiert worden war. Erst 40 Jahre nach seiner organisationsrechtlichen Eingliederung, die als (bis zum Ende des Kaiserreichs nicht prinzipiell geĂ€nderte) unmittelbare Unterstellung unter die durch den Kaiser ausgeĂŒbte Reichsgewalt „mit einem Grundbaustein der Reichsverfassung, dem ausgeprĂ€gten Föderalismus, schlichtweg unvereinbar“ war, wurde Elsass-Lothringen 1911 den LĂ€ndern weitestgehend gleichgestellt. Seither war es auch im Bundesrat vertreten.cite-ref-81[81]

Siehe auch

:

Gebietsgliederung (Deutsches Kaiserreich)

Siehe auch
Filme

‱ Kaiserspiel in Versailles. Gezeigt auf: ARTE, Deutschland/Ungarn 2020 („Deutscher Kaiser“ versus „Kaiser der Deutschen“, Bismarck und König Ludwig, Belagerung von Paris).

Literatur

‱ Marco DrĂ€ger: (K)Ein Hoch auf Kaiser Wilhelm? Die Kaiserproklamation in Versailles aus der Sicht unterschiedlicher Selbstzeugnisse. In: Geschichte lernen. Heft 156, Friedrich Verlag, Seelze 2013, ISSN 0933-3096, S. 28–37.
‱ Jean-Baptiste Duroselle: Die europĂ€ischen Staaten und die GrĂŒndung des Deutschen Reiches. In: Theodor Schieder, Ernst Deuerlein (Hrsg.): ReichsgrĂŒndung 1870/71, Tatsachen, Kontroversen, Interpretationen. Seewald, Stuttgart 1970, DNB 457912340.
‱ Michael Epkenhans: Die ReichsgrĂŒndung 1870/71 (= C.H. Beck Wissen 2902). C. H. Beck, MĂŒnchen 2020, ISBN 978-3-406-75032-8.
‱ Michael Fischer, Christian Senkel, Klaus Tanner (Hrsg.): ReichsgrĂŒndung 1871. Ereignis – Beschreibung – Inszenierung. Waxmann, MĂŒnster 2010, ISBN 978-3-8309-2103-5.
‱ Lothar Gall: 1871 – Fragen an die deutsche Geschichte. Ausstellungskatalog. Regierung der Bundesrepublik Deutschland, Bonn 1971, DNB 720238102.
‱ Eberhard Kolb (Hrsg.): Europa und die ReichsgrĂŒndung. Preußen-Deutschland in der Sicht der großen europĂ€ischen MĂ€chte 1860–1880 (Historische Zeitschrift, Beiheft N.F. 6). Oldenbourg, MĂŒnchen 1980, ISBN 3-486-49811-8.
‱ Ulrich LappenkĂŒper, Maik Ohnezeit (Hrsg.): 1870/71. ReichsgrĂŒndung in Versailles. Otto-von-Bismarck-Stiftung, Friedrichsruh 2021, ISBN 978-3-933418-65-4.
‱ Theodor Toeche-Mittler: Die Kaiserproklamation in Versailles am 18. Januar 1871. Herausgegeben und eingeleitet von JĂŒrgen Laubner, Mitteldeutscher Verlag, Halle 2021, ISBN 978-3-96311-536-3.
‱ Theodor Schieder, Ernst Deuerlein (Hrsg.): ReichsgrĂŒndung 1870/71. Tatsachen – Kontroversen – Interpretationen. Stuttgart 1970.
‱ Bastiaan Schot: Die Entstehung des Deutsch-Französischen Krieges und die GrĂŒndung des Deutschen Reiches. In: Helmut Böhme (Hrsg.): Probleme der ReichsgrĂŒndungszeit 1848–1879. Kiepenheuer & Witsch, Köln/Berlin 1968, DNB 457852119.
‱ Hagen Schulze: Der Weg zum Nationalstaat. Die deutsche Nationalbewegung vom 18. Jahrhundert bis zur ReichsgrĂŒndung. 3. Auflage. dtv, MĂŒnchen 1992, ISBN 3-423-04503-5.
‱ Michael StĂŒrmer: Die ReichsgrĂŒndung. Deutscher Nationalstaat und europĂ€isches Gleichgewicht im Zeitalter Bismarcks. dtv, MĂŒnchen 1993, ISBN 3-423-04504-3.

Weblinks

‱ Die ReichsgrĂŒndung 1871 von Wilfried Rogasch und Arnulf Scriba im LeMO (Deutsches Historisches Museum und Haus der Geschichte, 2014)
‱ 1871 - ReichsgrĂŒndung im Krieg, mit Text der Proklamation von Dorlis Blume im LeMO (Deutsches Historisches Museum und Haus der Geschichte, 2012)
‱ Literatur zur deutschen ReichsgrĂŒndung im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek

Einzelnachweise

cite-note-kroeschell-11. ↑ Karl Kroeschell: Deutsche Rechtsgeschichte, Bd. 3: Seit 1650. 5. Auflage. Böhlau/UTB, Köln/Weimar/Wien 2008, S. 235.
cite-note-kotulla-2042-22. ↑ Kotulla: Deutsche Verfassungsgeschichte. Vom Alten Reich bis Weimar (1495–1934). 2008, Rn. 2042.
cite-note-stern-128-33. ↑ Klaus Stern: Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland. Band V: Die geschichtlichen Grundlagen des deutschen Staatsrechts. Die Verfassungsentwicklung vom Alten Deutschen Reich zur wiedervereinigten Bundesrepublik Deutschland. C. H. Beck, MĂŒnchen 2000, ISBN 3-406-07021-3, Rn. 128.
cite-note-44. ↑ Siehe bei Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Bd. 3: Von der „Deutschen Doppelrevolution“ bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges 1849–1914. C. H. Beck, MĂŒnchen 1995, S. VII/VIII: „Die zweite Phase der ‚Deutschen Doppelrevolution‘ / Die deutsche Industrielle Revolution – Die politische Revolution der ReichsgrĂŒndung ‘von oben’ 1849–1871/73“; „Die ‚Revolution von oben‘ von 1862 bis 1871“; „Vom Norddeutschen Bund zur neuen ‚deutschen Revolution‘: Die großpreußische Staatsbildung von 1867/71“.
cite-note-55. ↑ Michael StĂŒrmer: Die ReichsgrĂŒndung. Deutscher Nationalstaat und europĂ€isches Gleichgewicht im Zeitalter Bismarcks. 1993, S. 39, 100.
cite-note-66. ↑ Frank Lorenz MĂŒller: Die Revolution von 1848/1849. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2002, S. 143.
cite-note-77. ↑ Kapitel „Die ReichsgrĂŒndung“ (Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 3).
cite-note-88. ↑ Auf dieses Datum bezieht sich Klaus Hildebrand: Das vergangene Reich. Deutsche Außenpolitik von Bismarck bis Hitler. Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1995, S. 13/14, allerdings mit Ausgreifen auf die Revolution von 1848.
cite-note-99. ↑ Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Band III: Bismarck und das Reich. Kohlhammer, Stuttgart 1963, S. XXVI/XXVII. Das Oberkapitel „Das Bismarck-Reich“ beginnt hier bereits mit dem AugustbĂŒndnis von 1866.
cite-note-1010. ↑ Theodor Schieder: Vom Deutschen Bund zum Deutschen Reich. In: Herbert Grundmann (Hrsg.): Gebhardt. Handbuch der deutschen Geschichte. Stuttgart 1970, S. 99–223, hier S. 218 (Hervorhebung im Original).
cite-note-1111. ↑ Andreas Kaernbach: Bismarcks Konzepte zur Reform des Deutschen Bundes. Zur KontinuitĂ€t der Politik Bismarcks und Preußens in der deutschen Frage. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1991, S. 12.
cite-note-1212. ↑ Beispiele hierfĂŒr sind: Thomas Nipperdey: Deutsche Geschichte 1866–1918. Machtstaat vor der Demokratie. MĂŒnchen 1992, S. 11: „Der Weg zur ReichsgrĂŒndung: Deutschland 1866–1871“; Klaus Erich Pollmann: Parlamentseinfluß wĂ€hrend der Nationalstaatsbildung 1867–1871. In: Gerhard A. Ritter (Hrsg.): Regierung, BĂŒrokratie und Parlament in Preußen und Deutschland von 1848 bis zur Gegenwart. S. 56–75, hier S. 56.
cite-note-1313. ↑ Hans Rosenberg: Honoratiorenpolitiker und ‚großdeutsche‘ Sammlungsbestrebungen im ReichsgrĂŒndungsjahrzehnt. In: Jahrbuch fĂŒr die Geschichte Mittel- und Ostdeutschlands 19, 1970, ISSN 0075-2614, S. 155–233.
cite-note-1414. ↑ Helga Grebing: Der „deutsche Sonderweg“ in Europa 1806–1945. Eine Kritik. Kohlhammer, Stuttgart [u. a.] 1986, S. 101, 104.
cite-note-1515. ↑ Beispiele fĂŒr Ă€hnlich weit ausgreifende Periodisierungen: Hagen Schulze: Kleine deutsche Geschichte. C. H. Beck, MĂŒnchen 1996, S. 105: „Blut und Eisen (1848–1871)“. Helga Grebing: Der „deutsche Sonderweg“ in Europa 1806–1945. Eine Kritik. Kohlhammer, Stuttgart [u. a.] 1986, S. 90: „Von der ‚unvollendeten Revolution‘ des Volkes zur erfolgreichen ‚Revolution von oben‘ 1848–1878“. Wolfgang J. Mommsen: Das Ringen um den nationalen Staat. Die GrĂŒndung und der innere Ausbau des Deutschen Reiches unter Otto von Bismarck 1850 bis 1890. PropylĂ€en, Berlin 1993.
cite-note-1616. ↑ Christian Jansen: Einheit, Macht und Freiheit. Die Paulskirchenlinke und die deutsche Politik in der nachrevolutionĂ€ren Epoche 1849–1867. Droste, DĂŒsseldorf 2000, S. 13.
cite-note-1717. ↑ Egmont Zechlin: Die deutsche Einheitsbewegung. Ullstein, Frankfurt am Main 1967, S. 165.
cite-note-1818. ↑ Jörg-Detlef KĂŒhne: Die Reichsverfassung der Paulskirche. Vorbild und Verwirklichung im spĂ€teren deutschen Rechtsleben. Habil.-Schr., Univ. Bonn 1983, 2. Aufl., Luchterhand, Neuwied 1998 (1985), S. 108–110, S. 117/118.
cite-note-1919. ↑ Vgl. Michael Kotulla, Deutsche Verfassungsgeschichte. Vom Alten Reich bis Weimar (1495–1934), Springer, Berlin/Heidelberg 2008, Rn. 2011.
cite-note-2020. ↑ Beschluss des Norddeutschen Bundesrats und Reichstags mit EinverstĂ€ndnis der Regierungen von Baden, Hessen, Bayern und WĂŒrttemberg vom 9. und 10. Dezember 1870, abgedruckt in: Ernst Rudolf Huber (Hrsg.): Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte, Bd. II: Deutsche Verfassungsdokumente 1851–1900. 3. Auflage. Stuttgart/Berlin/Köln/Mainz 1986, Nr. 232. Zum Vergleich hinsichtlich des Eigennamens sollte die Frankfurter Verfassung vom 28. MĂ€rz 1849 lediglich die Verfassung des „deutschen Reiches“ sein (abgedruckt bei Ernst Rudolf Huber (Hrsg.): Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte, Bd. I: Deutsche Verfassungsdokumente 1803–1850. 3. Auflage. Stuttgart/Berlin/Köln/Mainz 1978, Nr. 108).
cite-note-2121. ↑ Vgl. Werner Ogris: Der Norddeutsche Bund. Zum hundertsten Jahrestag der AugustvertrĂ€ge von 1866. In: Juristische Schulung. 6 (1966), S. 306 ff.
cite-note-2222. ↑ Fritz Hartung: Deutsche Verfassungsgeschichte vom 15. Jahrhundert bis zur Gegenwart. 7. Auflage. Koehler, Stuttgart 1959, S. 274.
cite-note-kotulla-dtverfr-dok-sammlung-247-2323. ↑ Kotulla: Deutsches Verfassungsrecht 1806–1918. Eine Dokumentensammlung nebst EinfĂŒhrungen. 1. Band: Gesamtdeutschland, Anhaltische Staaten und Baden. Springer, Berlin 2005, ISBN 3-540-26013-7, S. 247.
cite-note-kotulla-dtverfr-dok-sammlung-249-2424. ↑ Kotulla: Deutsches Verfassungsrecht 1806–1918. Eine Dokumentensammlung nebst EinfĂŒhrungen. Bd. 1, 2005, S. 249.
cite-note-kotulla-dtverfgesch-vom-alten-reich-bis-weimar-529-2525. ↑ Kotulla: Deutsche Verfassungsgeschichte. Vom Alten Reich bis Weimar (1495–1934). 2008, Rn. 2052, 2054.
cite-note-2626. ↑ Vgl. Daniel-Erasmus Khan: Die deutschen Staatsgrenzen. Rechtshistorische Grundlagen und offene Rechtsfragen. Mohr Siebeck, TĂŒbingen 2004, S. 55. 66.
cite-note-2727. ↑ Peter Schwacke, Guido Schmidt: Staatsrecht. 5. Auflage. W. Kohlhammer Verlag, Stuttgart 2007, Rn. 164, S. 59.
cite-note-2828. ↑ „Laut Vertrag existierte das Deutsche Reich seit dem 1. Januar 1871.“ Zit. n. Helmut Böhme: Die ReichsgrĂŒndung, MĂŒnchen 1967, S. 234.
cite-note-2929. ↑ Kotulla: Deutsches Verfassungsrecht 1806–1918. Eine Dokumentensammlung nebst EinfĂŒhrungen. 1. Band: Gesamtdeutschland, Anhaltische Staaten und Baden. Springer, Berlin 2006, S. 243.
cite-note-3030. ↑ JĂŒrgen MĂŒller: Der Deutsche Bund 1815–1866. Oldenbourg, MĂŒnchen 2006, S. 35 f.
cite-note-3131. ↑ Zit. n. Bastiaan Schot: Die Entstehung des Deutsch-Französischen Krieges und die GrĂŒndung des Deutschen Reiches. In: Helmut Böhme (Hrsg.): Probleme der ReichsgrĂŒndungszeit 1848–1879. Köln 1968, S. 290.
cite-note-3232. ↑ Lothar Gall: 1871 – Fragen an die deutsche Geschichte. Ausstellungskatalog. Bonn 1971, S. 128.
cite-note-3333. ↑ Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Bd. 3: Von der „Deutschen Doppelrevolution“ bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges 1849–1914. C. H. Beck, MĂŒnchen 1995, S. 327.
cite-note-3434. ↑ Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band III: Bismarck und das Reich. 3. Auflage. W. Kohlhammer, Stuttgart 1988, S. 750 f. (Hervorhebung im Original).
cite-note-3535. ↑ Georges Roux: Die große Zeremonie in Versailles 1871. Aus: Meilensteine der Geschichte (dt. Ausgabe; OT: George Weidenfeld / Nicolson: Milestones of History, London), Manfred Pawlak Verlagsgesellschaft mbH, Herrsching 1990, ISBN 3-88199-748-2, S. 555.
cite-note-3636. ↑ Wortlaut bei „[6.1] Kaiserproklamation“ In: Gilbert Krebs, Bernard Poloni (Hrsg.): 6. Die Ära Bismarck. In: Volk, Reich und Nation 1806-1918. Presses Sorbonne Nouvelle, 1994. Zit. nach : Lesebuch zur deutschen Geschichte. III, S. 14-15. doi:10.4000/books.psn.2666
cite-note-3737. ↑ Beschreibung der Zeremonie bei Thomas W. Gaehtgens: Anton von Werner. Die Proklamierung des Deutschen Kaiserreiches. Ein Historienbild im Wandel preussischer Politik. Fischer-Taschenbuch, Frankfurt am Main 1990, ISBN 3-596-10325-8, S. 14–17.
cite-note-toeche-mittler-3838. ↑ Theodor Toeche-Mittler: Die Kaiserproklamation in Versailles am 18. Januar 1871 mit einem Verzeichniß der Festtheilnehmer. Ernst Siegfried Mittler und Sohn, Berlin 1896.
cite-note-schnaebeli-3939. ↑ Heinrich Schnaebeli: Fotoaufnahmen der Kaiserproklamation in Versailles, Berlin 1871.
cite-note-4040. ↑ Friedrich von Dincklage-Campe: Kriegs-Erinnerungen. Bong & Company, Leipzig/Berlin 1895, S. 1.
cite-note-4141. ↑ Brief Wilhelms an seine Gattin Augusta, nach Ernst Berner (Hrsg.): Kaiser Wilhelms des Großen Briefe, Reden und Schriften. Bd. 2, Berlin 1906, S. 251 f.
cite-note-4242. ↑ Albert von Pfister: Das Deutsche Vaterland im 19. Jahrhundert. Eine Darstellung der kulturgeschichtlichen und politischen Entwicklung, fĂŒr das deutsche Volk geschrieben, Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1900.
cite-note-stern-127-4343. ↑ Stern: Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland. Bd. V, Rn. 127.
cite-note-4444. ↑ M. Kotulla: Deutsche Verfassungsgeschichte. Vom Alten Reich bis Weimar (1495–1934). 2008, S. 526.
cite-note-4545. ↑ Egmont Zechlin: Die ReichsgrĂŒndung. In: Walther Hubatsch (Hrsg.): Deutsche Geschichte. Ereignisse und Probleme. Frankfurt am Main 1967, S. 170.
cite-note-4646. ↑ Hans-Ulrich Wehler: Das Deutsche Kaiserreich 1871–1918. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1973, ISBN 3-525-33340-4, S. 60.
cite-note-4747. ↑ Zit. n. Nipperdey: Deutsche Geschichte 1866–1918. Bd. 2, 3., durchges. Aufl. 1995, S. 80.
cite-note-4848. ↑ Bernhard W. Wegener: Glanz und Elend der Reichsverfassung von 1871. In: Juristische Ausbildung Heft 4, 2021, S. 347–357, hier S. 353 f.
cite-note-4949. ↑ Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Bd. 3: Von der „Deutschen Doppelrevolution“ bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges 1849–1914. C. H. Beck, MĂŒnchen 1995, S. 355.
cite-note-5050. ↑ Theodor Schieder: Das Deutsche Kaiserreich von 1871 als Nationalstaat. Westdeutscher Verlag, Köln-Opladen 1961, S. 86; Michael StĂŒrmer: Das ruhelose Reich. Deutschland 1866–1918. Siedler, Berlin 1994, S. 99; Otto Dann: Nation und Nationalismus in Deutschland 1770–1990. 2. Auflage. C. H. Beck, MĂŒnchen 1994, S. 164.
cite-note-5151. ↑ Vgl. Manfred Görtemaker: Deutschland im 19. Jahrhundert. Entwicklungslinien. Opladen 1983, S. 210–215.
cite-note-5252. ↑ Nipperdey: Deutsche Geschichte 1866–1918. Bd. 2, C. H. Beck, MĂŒnchen 1992, S. 80.
cite-note-5353. ↑ Hagen Schulze: Der Weg zum Nationalstaat. Die deutsche Nationalbewegung vom 18. Jahrhundert bis zur ReichsgrĂŒndung. In: Martin Broszat, Wolfgang Benz, Hermann Graml (Hrsg.): Deutsche Geschichte der neuesten Zeit vom 19. Jahrhundert bis zur Gegenwart. MĂŒnchen 1985, S. 124.
cite-note-5454. ↑ StĂŒrmer: Die ReichsgrĂŒndung. Deutscher Nationalstaat und europĂ€isches Gleichgewicht im Zeitalter Bismarcks. 1993, S. 82.
cite-note-5555. ↑ Nipperdey: Deutsche Geschichte 1866–1918. Bd. 2, 1992, S. 85.
cite-note-5656. ↑ Vgl. Dieter Hertz-Eichenrode: Deutsche Geschichte 1871–1890. Das Kaiserreich in der Ära Bismarck. Stuttgart 1992, S. 9–14.
cite-note-5757. ↑ „Die weitgehend passive Haltung des Zarenreiches gegenĂŒber dem Aufstieg Preußens zur FĂŒhrungsmacht war durch die Niederlage im Krimkrieg [
] verursacht.“ Zit. n. Eberhard Kolb: Europa und die ReichsgrĂŒndung. Preußen-Deutschland in der Sicht der großen europĂ€ischen MĂ€chte 1860–1880. In: Theodor Schieder, Lothar Gall (Hrsg.): Historische Zeitschrift. MĂŒnchen 1980, S. 105.
cite-note-5858. ↑ Geoffrey Wawro: The Franco-Prussian War: The German Conquest of France in 1870–1871. Cambridge University Press, Cambridge 2005, S. 305.
cite-note-5959. ↑ Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Bd. 3: Von der „Deutschen Doppelrevolution“ bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges 1849–1914. C. H. Beck, MĂŒnchen 1995, S. 4 f. und 251–330.
cite-note-6060. ↑ Heinrich August Winkler: Der lange Weg nach Westen, Bd. 1: Deutsche Geschichte vom Ende des Alten Reiches bis zum Untergang der Weimarer Republik. C. H. Beck, MĂŒnchen 2000, S. 213 f.
cite-note-6161. ↑ Vgl. Jean-Baptiste Duroselle: Die europĂ€ischen Staaten und die GrĂŒndung des Deutschen Reiches. In: Theodor Schieder, Ernst Deuerlein (Hrsg.): ReichsgrĂŒndung 1870/71. Stuttgart 1970, S. 388.
cite-note-6262. ↑ Vgl. fĂŒr den Ausdruck und dessen Bedeutung z. B. Matthias Zimmer: Moderne, Staat und internationale Politik. VS Verlag, Wiesbaden 2008, S. 173.
cite-note-6363. ↑ Tim Ostermann: Die verfassungsrechtliche Stellung des Deutschen Kaisers nach der Reichsverfassung von 1871 (= EuropĂ€ische Hochschulschriften 2, 4932), Lang, Frankfurt am Main 2009, S. 234 mit weiteren Nachweisen.
cite-note-6464. ↑ Fritz Hartung: Deutsche Verfassungsgeschichte vom 15. Jahrhundert bis zur Gegenwart. 7. Auflage. Koehler, Stuttgart 1959, S. 276.
cite-note-6565. ↑ Bernhard W. Wegener: Glanz und Elend der Reichsverfassung von 1871. In: Juristische Ausbildung. Heft 4, 2021, S. 347–357, hier S. 354.
cite-note-6666. ↑ Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Bd. 3: Von der „Deutschen Doppelrevolution“ bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges 1849–1914. C. H. Beck, MĂŒnchen 1995, S. 356 f.
cite-note-6767. ↑ Gregor Schöllgen: Das Zeitalter des Imperialismus (= Oldenbourg Grundriss der Geschichte, Bd. 15). Oldenbourg, MĂŒnchen 1991, S. 22 f.; Johannes Leicht: Die Verfassung des Deutschen Reiches, Lebendiges Museum Online (LeMO), 9. Oktober 2005, Zugriff am 7. Juli 2021.
cite-note-6868. ↑ Zitiert nach Hans-Peter Ullmann: Politik im Deutschen Kaiserreich 1871–1918 (= EnzyklopĂ€die deutscher Geschichte, Bd. 52), 2. Auflage, Oldenbourg, MĂŒnchen 2005, S. 73.
cite-note-6969. ↑ Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Bd. 3: Von der „Deutschen Doppelrevolution“ bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges 1849–1914. C. H. Beck, MĂŒnchen 1995, S. 368–376 und 1000 ff.
cite-note-7070. ↑ Udo Di Fabio: Die Weimarer Verfassung. Aufbruch und Scheitern. C. H. Beck, MĂŒnchen 2018, S. 34, zitiert bei Bernhard W. Wegener: Glanz und Elend der Reichsverfassung von 1871. In: Juristische Ausbildung. Heft 4, 2021, S. 347–357, hier S. 348.
cite-note-7171. ↑ Michael Kotulla: Deutsche Verfassungsgeschichte. Vom Alten Reich bis Weimar (1495–1934). Springer, Berlin 2008, S. 526.
cite-note-7272. ↑ Oliver Dörr: Die Inkorporation als Tatbestand der Staatensukzession. Duncker & Humblot, Berlin 1995, S. 266–271.
cite-note-7373. ↑ Georg Dahm, Jost DelbrĂŒck, RĂŒdiger Wolfrum: Völkerrecht. Bd. I/1: Die Grundlagen. Die Völkerrechtssubjekte. 2. Auflage. de Gruyter, Berlin 1989, S. 155; Marcel Kau: Der Staat und der Einzelne als Völkerrechtssubjekte. In: Wolfgang Graf Vitzthum, Alexander Proelß (Hrsg.): Völkerrecht. 8. Auflage. de Gruyter, Berlin/Boston 2016, ISBN 978-3-11-063326-9, S. 250, Rn. 175.
cite-note-7474. ↑ Kaori Ando, Manfred Heinemann: Das Deutsche Reich und das Erziehungs- und Bildungswesen deutscher Bundesstaaten (1871–1914). In: Gerold Ambrosius, Christian Henrich-Franke, Cornelius Neutsch (Hrsg.): Föderalismus in historisch vergleichender Perspektive. Band 6: Integrieren durch Regieren. Nomos, Baden-Baden 2018, S. 199–242, hier S. 214.
cite-note-7575. ↑ Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Bd. 3: Von der „Deutschen Doppelrevolution“ bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges 1849–1914. C. H. Beck, MĂŒnchen 1995, S. 356.
cite-note-7676. ↑ Dieter Grimm: War das Deutsche Kaiserreich ein souverĂ€ner Staat? In: Sven Oliver MĂŒller, Cornelius Torp (Hrsg.): Das Deutsche Kaiserreich in der Kontroverse. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2009, S. 86–101, hier S. 93 f.; 99 f.
cite-note-7777. ↑ § 1 Abs. 1 des Gesetzes ĂŒber den Erwerb und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870.
cite-note-7878. ↑ Art. 4 Satz 1 des Gesetzes betreffend die Verfassung des Deutschen Reichs vom 16. April 1871; Bernhard W. Wegener: Glanz und Elend der Reichsverfassung von 1871. In: Juristische Ausbildung. Heft 4, 2021, S. 347–357, hier S. 353.
cite-note-7979. ↑ Gesetz betreffend die Verfassung des Deutschen Reichs vom 16. April 1871.
cite-note-8080. ↑ Helmut Hirsch: August Bebel in Selbstzeugnissen und Bilddokumenten. Rowohlt, Reinbek 1973, S. 46 f.; Henning Köhler: Das Ende Preußens in französischer Sicht. Walter de Gruyter, Berlin/New York 1982, S. 78; Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Bd. 3: Von der „Deutschen Doppelrevolution“ bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges 1849–1914. C. H. Beck, MĂŒnchen 1995, S. 246 und 356.
cite-note-8181. ↑ Daniel-Erasmus Khan, Die deutschen Staatsgrenzen, Mohr Siebeck, TĂŒbingen 2004, S. 66 ff.